Für alle Netzanschlussverhältnisse sowie für alle Anschlussnutzungsverhältnisse gilt die Verordnung über die" Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV). Diese können Sie unter folgenden Link aufrufen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf
Ab dem 01.09.2011 gelten zudem bei den Stadtwerken Viernheim Netz GmbH die ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV.