Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Mitteilung über den Grundversorger zum 01.01.2025 gemäß §36 Abs. 2 EnWG
Bezeichnung des Konzessionsgebiets:
Gemeinde Viernheim
Name des festgestellten Grundversorgers (Strom):
Stadtwerke Viernheim GmbH
Industriestraße 2
68519 Viernheim
www.stadtwerke-viernheim.de/