Die nachfolgenden Preisblätter, Regelungen und Verträge gelten für alle Netzkunden und Händler.
Die Entgelte für die Netznutzung und die dazugehörigen Komponenten werden in den folgenden Preisblättern aufgeführt.
Die Mehr-/Mindermengenpreise bei Abnahmestellen ohne Lastgangmessung sind jeweils für die folgenden Zeiträume je nach SLP - Standard-Lastprofil bzw. TLP - temperaturabhängigem Lastprofil in Anlehnung an die Marktpreise festgelegt worden:
01.01.2013 bis 31.12.2013: SLP - 3,78 ct /kWh (netto) / TLP - 3,17 ct /kWh (netto)
01.01.2014 bis 31.12.2014: SLP - 3,28 ct /kWh (netto) / TLP - 2,82 ct /kWh (netto)
01.01.2015 bis 31.12.2015: SLP - 3,16 ct /kWh (netto) / TLP - 2,75 ct /kWh (netto)
Stand 13.10.2017
Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH und dem Lieferanten regelt alle organisatorischen und abrechnungsrelevanten Fragen der Netznutzung für die Kunden des Lieferanten. Bitte fordern Sie bei Bedarf das komplette Vertragspaket an.
E-Mail: edm@swv-netz.de, Telefon: 06204 / 910200
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Unser Kontaktdatenblatt Netzbetreiber gemäß BK6-13-042 finden Sie im Bereich Allgemein/Edifact.
Den Erlaubnisschein Strom StromStG, sowie den Nachweis für Wiederverkäufer §13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG, finden Sie unter Allgemein/Downloads.
Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge finden sie in der Rubrik "Netzanschluss".