
Der Messstellen- und Messrahmenvertrag zwischen der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH und dem Messtellenbetreiber bzw. dem Messdienstleister regelt alle organisatorischen und abrechnungsrelevanten Fragen der Messdienstleistung für dessen Kunden.
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.

Bitte beachten Sie die Technischen Mindestanforderungen Gas (TMA-G)